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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 7 SaGa 1546/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 7 SaGa 1546/10 (https://dejure.org/2010,19761)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2010 - 7 SaGa 1546/10 (https://dejure.org/2010,19761)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 7 SaGa 1546/10 (https://dejure.org/2010,19761)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Frage nach der Form des Ersatzes einer Stelle durch Umsetzung, Versetzung oder Beförderung fällt deröffentliche Arbeitgeber mit einer Organisationsentscheidung; Organisationsfreiheit des öffentlichen Arbeitgebers; Ausschluss einer Versetzungsbewerberin bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1
    Organisationsfreiheit des öffentlichen Arbeitgebers; Ausschluss einer Versetzungsbewerberin bei Beförderungsbesetzung; unbegründete Unterlassungsklage bei ermessensfehlerfreier personalpolitischer Entscheidung zur Nachbesetzung einer Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Öffentlicher Dienst: Stellenausschreibung kann auf Versetzungs- oder Beförderungsbewerber beschränkt werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 7 SaGa 1546/10
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sog. Bewerbungsverfahrenanspruch) (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - PersV 2003, 147 - 149; BVerwG vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 137 - 144; BArbG vom 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - BAG 121, 67 - 79).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch bedarf allerdings einer Abgrenzung zur Organisationsfreiheit des öffentlichen Arbeitgebers (vgl. BAG vom 23.01.2007- 9 AZR 492/06 - a. a. O.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 7 SaGa 1546/10
    Entscheidet er sich für eine Beförderungsbesetzung, haben Versetzungsbewerber keinen Anspruch auf eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (std. Rspr. BVerwG v. 25.03.2010 - 1 WB 37/09).(Rn.16).

    Nur wenn sich der öffentliche Arbeitgeber im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens für eine Gleichbehandlung von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern entscheidet und die Stelle so ausschreibt, ist er durch die Wahl und Ausgestaltung des Besetzungsverfahrens in seiner Organisationsfreiheit beschränkt (vgl. BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 28.02.2007 - 2 BV 2494/06; BVerwG vom 27.03.2010 - 1 WB 37/09 in juris).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 7 SaGa 1546/10
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sog. Bewerbungsverfahrenanspruch) (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - PersV 2003, 147 - 149; BVerwG vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 137 - 144; BArbG vom 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - BAG 121, 67 - 79).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 7 SaGa 1546/10
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sog. Bewerbungsverfahrenanspruch) (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - PersV 2003, 147 - 149; BVerwG vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 - BVerwGE 122, 137 - 144; BArbG vom 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - BAG 121, 67 - 79).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 7 SaGa 1546/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass schon bei Änderungen des Aufgabenbereichs das Ermessen des Dienstherrn nicht durch Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereiches wie z.B. Vorgesetztenfunktionen, Beförderungsmöglichkeiten oder einem etwaigen gesellschaftlichen Ansehen eingeschränkt werden (vgl. BVerwG vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - BVerwGE 89, 199).
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